Lernstörung - Grundschule Winsen (Aller)

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Informationsabend über Lernstörungen (Legasthenie/Diskalkulie)
Am Donnerstag, den 27.11.2008 hatte der Förderverein der Grundschule am Amtshof zu einem Informationsabend über Lernstörungen (Legasthenie/Dyskalkulie) für interessierte Eltern eingeladen.
Dieser Einladung folgten dann auch ca. 20 Mütter und auch zahlreiche Lehrer waren erschienen. Frau Laube moderierte die Veranstaltung mit Frau Dipl.-Med. M. Berrisch und Frau Dipl.-Soz.-Päd. R. Schöps als Referentinnen.
Nachdem sich Frau Schöps kurz vorgestellt hatte, ging sie auf die möglichen Anzeichen für das Vorliegen einer Legasthenie sowie einer Dyskalkulie ein.
Dabei sollten Eltern beachten, dass ein Kind, auf das ein oder zwei Punkte aus diesen Kriterien zutreffen, nicht automatisch von einer Lese-Rechtschreib- oder Rechenschwäche betroffen ist. Erst das Zusammenkommen mehrerer spezifischer Symptome und eine ausführliche Diagnostik können einen vorhandenen Verdacht bestätigen.

Wenn Eltern bei ihren Kindern eine Lernstörung vermuten, sollten sie als allererstes den Kontakt zum Lehrer suchen!

Was kann die Schule in diesem Fall leisten?
Unter dieser Fragestellung informierten Frau Bornemann und Frau Lippke-Ulizca für den Bereich Deutsch und Frau Hansen für den Bereich Mathematik die anwesenden Eltern über das Förderprogramm der GS am Amtshof.
Reicht die schulische Förderung im Einzelfall nicht aus, dann ist es wichtig abzuklären, ob tatsächlich eine Lernstörung vorliegt.
Wie dieser Weg läuft, darüber klärte dann Frau Berrisch die Anwesenden auf. Zunächst veranschaulichte sie anhand eines Bildes vom Kopf/Gehirn den Weg der Reize vom Ohr zum Gehirn und vom Auge zum Gehirn. Auf diesen Wegen können an zahlreichen Stellen Störungen auftreten, die nicht eindeutig lokalisierbar sind. Das erschwert natürlich die Therapie dieser Störungen.
Frau Berrisch erläuterte nicht nur die Diagnostik von Lernstörungen mit ihren vielfältigen Tests, sondern ging auch auf die Gutachten und Bescheinigungen ein, die sie zum einen für die Schule und zum anderen für das Jugendamt ausstellt.
Die Bescheinigung, die die Schule erhält, informiert über das Vorliegen einer bestimmten Störung, so dass die Lehrer des Kindes diese Probleme berücksichtigen können und gegebenenfalls (nach entsprechendem Beschluss der Klassenkonferenz) Nachteils ausgleiche gewähren können.
Das Gutachten müssen Eltern beim Jugendamt einreichen, wenn sie die Übernahme von Therapiekosten beantragen. Daneben sind im Übrigen noch weitere Unterlagen notwendig wie z.B. ein Eltern- und Lehrerbericht in Form eines Fragebogens und Augen- und ohrenärztliche Untersuchungen.
Frau Berrisch machte überdies sehr deutlich, dass eine deutliche Diskrepanz zwischen der Intelligenz (kognitive Fähigkeiten) und den Leistungen im betreffenden Bereich (Lesen, Schreiben, Rechnen) vorliegen müssen, damit von einer Legasthenie bzw. Dyskalkulie gesprochen werden kann.
Wenn das Kind dann in die Lerntherapie kommt…..dann landet es bei einer Lerntherapeutin oder einem -therapeuten.
Frau Schöps zeigte im weiteren Verlauf konkret an Beispielen auf, was in der LT geschieht: zunächst erfolgt eine Förderdiagnostik, um die Therapieziele festzulegen, an denen sich die anschließende Arbeit mit dem Kind orientiert. Wichtig sind außerdem neben den laufenden Gesprächen zwischen Eltern und Lerntherapeut Kontakte zu Lehrern und sonstigen Therapeuten und Beteiligten.
Im anschließenden Austausch miteinander wurden die Fragen der Zuhörerinnen beantwortet.
Nach gut 1,5 Std. war ein sehr kurzweiliger, informativer Abend vorbei!

Ergebnisse dieses Abends:
Eltern sollen frühzeitig Kontakt/Gespräch mit dem Lehrer aufnehmen.
Lehrer können nur bis zu einem bestimmten Punkt fördern.
An der GS am Amtshof gibt es ein individuelles Förderprogramm von der 1. bis zur 4. Klasse:

1. Klasse:
Alle Kinder werden im Bereich der Wahrnehmung überprüft. Eine Lehrerin oder auch eine Sonderpädagogin kommt ggf. in die Klassen und fördert Kinder individuell.

2. Klasse:
Mathe-Band (Fördergruppe/Fordergruppe/Kleingruppe beim Mathelehrer), Deutsch-Förder: 2-mal um 7.30 Uhr. Weitere Förderstunden zur individuellen Förderung nach Absprache mit der Klassenlehrkraft. (Alles jeweils abhängig von der Versorgung mit Förderstunden im jeweiligen Halbjahr.)

3. Klasse:
Deutsch-Band/Lesemütter

4. Klasse:
Deutsch-Band/Lesemütter

Wichtig war für die Eltern auch zu erfahren, was sie zuhause für und mit den Kindern tun können.

Frau Berrisch erläuterte kurz den geschichtlichen Abriss, wie es dazu kam, dass die Finanzierung der Lerntherapie beim Jugendamt landete: die Krankenkassen haben sich in den 70er Jahren einfach ausgeklinkt, sie bezahlen zwar die Diagnostik, aber nicht mehr die Therapie.
Auch wenn eine Lese-Rechtschreib- oder Rechenstörung nach ICD 10 (Klassifikationssystem) als Krankheit definiert ist, wird die Therapie nicht bezahlt.
Der § 35 a KJHG, der zum Tragen kommt, wenn aufgrund der Lernstörung eine seelische Behinderung vorliegt/droht, soll die Lücke schließen.
Letztendlich ist das eine Notlösung, bevor es gar keine Hilfe vom Staat für die nicht ganz billige Lerntherapie gibt. Denn ansonsten obliegt es den Eltern selbst, die Lerntherapie ihres Kindes zu bezahlen.
Im Bereich Dyskalkulie ist es hinsichtlich des Nachteilsausgleiches besonders schwierig eine gemeinsame Lösung zu finden, denn der Bundeserlass von 11/2007 sagt eben „nein“ zum Nachteilsausgleich und der Landeserlass von 10/2005 sagt ganz klar „ja“ zum Nachteilsausgleich für Kinder mit Dyskalkulie im Grundschulbereich. So wird, falls notwendig, der Nachteilsausgleich im Fach Mathematik an unserer Schule gewährt. Hierüber entscheidet die Klassenkonferenz. Nicht möglich ist es jedoch, die Zensierung im Fach Mathematik auszusetzen.
Dies muss vor dem Hintergrund gesehen werden, „dass die Zuständigkeiten für das Bildungswesen und die Kultur nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.5.1949 im Wesentlichen bei den Ländern liegen (sog. Kulturhoheit der Länder).
Stefanie Brückner
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