Beratungskonzept - Grundschule Winsen (Aller)

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Beratungskonzept
Beratung ist als Bestandteil des Unterrichts- und Erziehungsauftrages der Schule zunächst eine selbstverständliche Aufgabe für jeden Lehrer. Diese Beratung bezieht sich auf alle Fragen und Probleme von Schülern und Erziehungsberechtigten, die sich aus dem Schulbesuch ergeben. Sie bleibt als Aufgabe für jeden einzelnen Lehrer auch dann weiter bestehen, wenn spezielle Funktionen von besonderen Beratungseinrichtungen wahrgenommen werden.


Erlass vom 6. März 1978 - 3052 - 31 410/1, geändert durch Erlass v. 10.7.1992 und v. 8.4.2004
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Beratung in der Grundschule Winsen (Aller)

1.Beispiele für Beratungsanlässe

  • ADS/ADHS
  • Verhaltensauffälligkeiten
  • Dyskalkulie
  • Lese- und Rechtschreibschwäche
  • Auditive Wahrnehmungsstörungen
  • Sprachstörungen
  • Autismus
  • Gesundheitsförderung
  • Logopädie
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie
  • Ergotherapie
  • motorisch gestörte Kinder
  • Hochbegabung
  • familiäre Probleme
  • Trennungs- und Scheidungssituation
  • Missbrauch, Misshandlung
  • Streitereien unter Kindern
  • Übergang zu weiterführenden Schulen
  • Kollegiale Fallberatung
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2. Grundsätze der Beratung

   Beratung ist grundsätzlich freiwillig. Ratsuchende kommen auf eigenen Wunsch, weil sie mit einer Situation nicht zufrieden sind und Änderungen anstreben.

   Beratung erfolgt vertraulich. Um die zur Beratung notwendige Vertraulichkeit herzustellen, unterliegt die Beratungslehrkraft absoluter Verschwiegenheit. Ratsuchende bestimmen, welche Informationen an welchen Personenkreis weitergegeben werden sollen.

   Beratung ist unabhängig. Es gibt aus diesem Grund keine Anweisungen oder Erwartungen von außen.

   Beratung ist kostenlos. Sie erfolgt durch die Beratungslehrkraft in eigens dafür vorgesehenen Stunden.

   Beratung kann sich über einen längeren Zeitraum erstrecken. Ziel der Beratung sollte es sein, gemeinsam Lösungswege zu entwickeln, damit die Betroffenen mit ihrer Situation selbstständig umgehen können. Der Ratsuchende seinerseits setzt die erarbeiteten Handlungsschritte selbstständig um.

   Bei Bedarf ist die KlassenlehrerIn oder die unterrichtende Lehrkraft mit seiner genauen Kenntnis der SchülerIn unmittelbar am Beratungsprozess beteiligt, wenn der Ratsuchende dies wünscht.
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3. Beratungsaufgaben und Kompetenzen

KlassenlehrerInnen
Erste Beratungsinstanz sind grundsätzlich die KlassenlehrerInnen. Sie sind zuständig und verantwortlich für die Beratung ihrer SchülerInnen und deren Eltern und für die Bearbeitung pädagogischer Schwierigkeiten in der Klasse. Die KlassenlehrerInnen nehmen insbesondere folgende Beratungstätigkeiten wahr:

  • Individuelle Beratung von SchülerInnen und Eltern
  • Schullaufbahnberatung von SchülerInnen und Eltern
  • Information der Fachlehrer über mögliche Ursachen von Verhaltens- bzw. Leistungsauffälligkeiten

FachlehrerInnen
FachlehrerInnen sind an dieser Schule in ähnlicher Weise in die Beratung eingebunden. Sie beraten SchülerInnen und deren Eltern in erster Linie bezüglich der fachgebundenen Belange. Durch ihren ständigen Kontakt mit der Klassenleitung sind sie jedoch über individuelle Dinge einzelner SchülerInnen informiert oder an der Entwicklung von Handlungsschritten und Maßnahmen auch beratend beteiligt.

Beratungslehrkraft
Die Beratungslehrkraft begleitet alle SchülerInnen unserer Schule und wird ebenso tätig in der Beratung derer Eltern, Lehrern und der Schulleitung.

Sie wird tätig, wenn
  • Individuelle Beratung von SchülerInnen und Eltern
  • Schullaufbahnberatung von SchülerInnen und Eltern
  • Information der Fachlehrer über mögliche Ursachen von Verhaltens- bzw. Leistungsauffälligkeiten

Therapeutische Maßnahmen werden von der Beratungslehrkraft nicht durchgeführt. Sie stellt jedoch bei Bedarf Kontakt zu außerschulischen Personen oder Institutionen her. Bei der Beratung in Konfliktfällen ist die Beratungslehrkraft dem Standpunkt der Neutralität verpflichtet. In diesen Fällen ist ihre Aufgabe in erster Linie Moderation und Vermittlung.

Schulleitung
Im Folgenden sind Bereiche aufgeführt, in denen die Schulleitung tätig wird. Dabei wird darauf hingewiesen, dass der größte Teil der Arbeit gemeinsam mit den KlassenlehrerInnen, der Beratungslehrkraft und den FachlehrerInnen geleistet wird. Eine originäre Beratungsaufgabe ist per Erlass nicht vorgesehen. Trotzdem nimmt Beratung einen großen Teil der Tätigkeit von Schulleitung in Anspruch.

Im Einzelnen:
  • Individuelle Beratung von KollegInnen, SchülerInnen und Eltern
  • Schüleraufnahmeverfahren
  • Dienstbesprechungen mit LehrerInnen
  • Kontaktpflege mit außerschulischen Einrichtungen

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Die Beratungslehrkraft

Seit dem Schuljahr 2011/12 ist eine Lehrerin der Grundschule Winsen (Aller) in der Ausbildung zur Beratungslehrerin und nimmt diesen Aufgaben wahr.

Daher gilt unverändert:

Der Aufgabenbereich der Beratungslehrkraft ist im Beratungserlass geregelt und erläutert (Rd.-Erl. d. MSW v. 08.12.1997 - Beratungstätigkeit von Lehrerinnen und Lehrern in der Schule).
1.Beratung in der Grundschule Winsen (Aller)
Eltern von Grundschulkindern sind in der Regel sehr engagiert, was die Schullaufbahn ihrer Kinder betrifft. Sie sind bereit zu kooperieren und sind offen für Gespräche und Beratung. Diese Offenheit wollen wir nutzen um gemeinsam mit den Eltern die Kinder entsprechend ihren Fähigkeiten zu fordern und zu fördern, bzw. auftretende Schwierigkeiten im Vorfeld zu beseitigen.

Kinder heute sind vielen Einflüssen ausgesetzt, die es ihnen oft erschweren, sich an die Anforderungen von Schule anzupassen. Zuhören, sich konzentriert am Unterricht beteiligen, Rücksicht nehmen, sich selbst organisieren uvm. sind Grundlagen, die für einen erfolgreichen Schulbesuch unerlässlich sind.

Es ist notwendig, nicht nur in den Bereichen Unterrichten, Beurteilen und Erziehen auf diese Veränderungen zu reagieren, sondern auch besonders den Bereich der Beratung in Schule vertrauensvoll zu nutzen.

Zudem erfordern unterschiedliche Lernvoraussetzungen, belastende Veränderungen im familiären Umfeld, Schwinden der Erzählkultur, aber auch ADHS, LRS, Dyskalkulie, Hochbegabung und Lernbehinderungen, eine individuelle Unterstützung der Kinder. Dies ist jedoch ohne ein Miteinander von Schule und Elternhaus oft nur in Teilbereichen möglich.
2. Arbeitsweise der Beratungslehrkraft
Die Beratungstätigkeit der Lehrerinnen und Lehrer wird von der Beratungslehrkraft nicht ersetzt. Stattdessen richtet sie ihre primäre Aufmerksamkeit und Arbeit darauf, das Kollegium bei einer Beratung gegenüber Eltern und SchülerInnen zu unterstützen. Die Beratungslehrkraft wird auf Anfragen von außen aktiv oder handelt eigeninitiativ. Die Funktion des Unterstützers, Vermittlers und Multiplikators steht im Vordergrund,die des aktiven Beraters sollte eine untergeordnete Rolle spielen.

3. Beratungsschwerpunkte

Intervention
  • auffällige Verhaltens- und Entwicklungsprobleme, die ihre Ursache in der Schule haben oder sich auf die Schule auswirken (belastete Sozialkontakte, Schulangst, familiäre Krisen usw.)
  • Lern- und Leistungsschwierigkeiten, Leistungseinbrüche
  • Förderung besonders begabter Kinder
  • Erziehungsprobleme im Elternhaus
  • Beratung bei Fragen der Schullaufbahn

Prävention
  • Gewaltprävention
  • Missbrauchsprävention (z.B. „Mein Körper gehört mir“)
  • Multiplikator im Lehrerkollegium
  • Initiator von Informationsveranstaltungen für Eltern

Kooperation
  • Aufbau und Pflege von Kontakten sowie Kontaktvermittlung zu außerschulischen Beratungseinrichtungen
  • Kontaktpflege mit Kindertagesstätten und weiterführenden Schulen
  • Kontaktvermittlung zu Kinder- und Jugendpsychologen, Logopäden, Ergotherapeuten sowie weiteren Fachberatungsstellen
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