Hauptmenü:


- ADS/ADHS
- Verhaltensauffälligkeiten
- Dyskalkulie
- Lese- und Rechtschreibschwäche
- Auditive Wahrnehmungsstörungen
- Sprachstörungen
- Autismus
- Gesundheitsförderung
- Logopädie
- Kinder- und Jugendpsychiatrie
- Ergotherapie
- motorisch gestörte Kinder
- Hochbegabung
- familiäre Probleme
- Trennungs- und Scheidungssituation
- Missbrauch, Misshandlung
- Streitereien unter Kindern
- Übergang zu weiterführenden Schulen
- Kollegiale Fallberatung

Beratung ist grundsätzlich freiwillig. Ratsuchende kommen auf eigenen Wunsch, weil sie mit einer Situation nicht zufrieden sind und Änderungen anstreben.
Beratung erfolgt vertraulich. Um die zur Beratung notwendige Vertraulichkeit herzustellen, unterliegt die Beratungslehrkraft absoluter Verschwiegenheit. Ratsuchende bestimmen, welche Informationen an welchen Personenkreis weitergegeben werden sollen.
Beratung ist unabhängig. Es gibt aus diesem Grund keine Anweisungen oder Erwartungen von außen.
Beratung ist kostenlos. Sie erfolgt durch die Beratungslehrkraft in eigens dafür vorgesehenen Stunden.
Beratung kann sich über einen längeren Zeitraum erstrecken. Ziel der Beratung sollte es sein, gemeinsam Lösungswege zu entwickeln, damit die Betroffenen mit ihrer Situation selbstständig umgehen können. Der Ratsuchende seinerseits setzt die erarbeiteten Handlungsschritte selbstständig um.
Bei Bedarf ist die KlassenlehrerIn oder die unterrichtende Lehrkraft mit seiner genauen Kenntnis der SchülerIn unmittelbar am Beratungsprozess beteiligt, wenn der Ratsuchende dies wünscht.
- Individuelle Beratung von SchülerInnen und Eltern
- Schullaufbahnberatung von SchülerInnen und Eltern
- Information der Fachlehrer über mögliche Ursachen von Verhaltens- bzw. Leistungsauffälligkeiten
- Individuelle Beratung von SchülerInnen und Eltern
- Schullaufbahnberatung von SchülerInnen und Eltern
- Information der Fachlehrer über mögliche Ursachen von Verhaltens- bzw. Leistungsauffälligkeiten
- Individuelle Beratung von KollegInnen, SchülerInnen und Eltern
- Schüleraufnahmeverfahren
- Dienstbesprechungen mit LehrerInnen
- Kontaktpflege mit außerschulischen Einrichtungen

- auffällige Verhaltens- und Entwicklungsprobleme, die ihre Ursache in der Schule haben oder sich auf die Schule auswirken (belastete Sozialkontakte, Schulangst, familiäre Krisen usw.)
- Lern- und Leistungsschwierigkeiten, Leistungseinbrüche
- Förderung besonders begabter Kinder
- Erziehungsprobleme im Elternhaus
- Beratung bei Fragen der Schullaufbahn
- Gewaltprävention
- Missbrauchsprävention (z.B. „Mein Körper gehört mir“)
- Multiplikator im Lehrerkollegium
- Initiator von Informationsveranstaltungen für Eltern
- Aufbau und Pflege von Kontakten sowie Kontaktvermittlung zu außerschulischen Beratungseinrichtungen
- Kontaktpflege mit Kindertagesstätten und weiterführenden Schulen
- Kontaktvermittlung zu Kinder- und Jugendpsychologen, Logopäden, Ergotherapeuten sowie weiteren Fachberatungsstellen