Gesundheitsförderung und Prävention - Grundschule Winsen (Aller)

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Gesundheitsförderung und Prävention
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Gesundheitsförderung und Prävention

(Stand: 05/2017)
Schaubild

 
Vorbemerkungen zum Gesamtkonzept
 
Die „Empfehlung zur Gesundheitsförderung und Prävention in der Schule“ (KMK 15.11.2012) bildet die Grundlage des vorliegenden „Präventionskonzeptes der GS Winsen (Aller)“.[1]
Wir wollen an unserer Grundschule unseren Beitrag dazu leisten, die uns anvertrauten Schüler[2] in Zusammenarbeit mit ihren Erziehungsberechtigten zu physisch, psychisch und mental gesunden Menschen zu erziehen, die mit ihrer eigenen Gesundheit und der ihrer Mitmenschen verantwortungsbewusst umgehen. Neben diesen zu vermittelnden Alltagskompetenzen, die die Kinder – im Rahmen ihrer altersentsprechenden Möglichkeiten – befähigen sollen, ihre Lebensbedingungen und ihre Gesundheit aktiv zu gestalten, wird zugleich eine Grundlage für den Bildungserfolg geleistet, wie Studien belegen.
Darüber hinaus arbeiten wir vernetzt und systematisch nach außen geöffnet mit außerschulischen Partnern, wie z.B. Kinder- und Jugendärzten, dem sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) Celle, ortsansässigen Kinder- und Jugendpsychologen, der Erziehungsberatungsstelle, Sportvereinen, Präventionsstellen der Polizei und beziehen weiterführende Informationen von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE), Verbrauchereinrichtungen sowie Stiftungen oder gemeinnützigen Einrichtungen.
Das Präventionskonzept der Grundschule Winsen (Aller) ist gegliedert in vier Hauptbereiche, die teilweise miteinander vernetzt sind und durch regelmäßige Informationsveranstaltungen für Eltern und Erziehungsberechtigte gerahmt werden.

III a)

III b)

III c)Ich-Stärkung
Durch die vielfältige Förderung soll Schülern, Lehrkräften sowie dem pädagogischen Personal zu einer gesundheitsfördernden Gestaltung der Umwelt unter Berücksichtigung der aktuellen gesundheitlichen Belastungen verholfen werden (vgl. KMK 2012, S. 3). Die dargestellten Maßnahmen beeinflussen das Schulklima maßgeblich und sind in die schuleigenen Arbeitspläne an entsprechender Stelle integriert.
 

[1] Der Runderlass des MK (RdErl. d. MK v. 2.1.2017 — AuG-40180/1-1 — VORIS 81600 —) „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit der Landesbediensteten in Schulen und Studienseminaren (Arbeitsschutz in Schulen) wird aktuell daraufhin geprüft, inwiefern die Anwendungshinweise in dieses Konzept einzubinden sind.
[2] Im Folgenden wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit ausschließlich die männliche Form benutzt. Es können dabei sowohl männliche als auch weibliche Personen gemeint sein.
I    Prävention – für die Sicherheit in und außerhalb der Schule

In unserer Schule gibt es zur Gewährleistung der Sicherheit und zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen eine Lehrkraft, die als Sicherheitsbeauftragte bestellt wurde (nach § 22 SGB VII). Zur Gewährleistung einer sicheren Arbeitsumgebung werden Mängel, die von Schülern, Lehrkräften oder weiterem Personal im Gebäude oder auf dem Gelände festgestellt werden, an die Sicherheitsbeauftragte weitergeleitet, die die Behebung der Sicherheitsmängel in Absprache mit den Hausmeistern und der Schulleitung veranlasst.
Darüber hinaus werden regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen (nach § 5 ArbSchG) durchgeführt.
In unserer Schule gelten für die Schüler besondere Regeln, um die Sicherheit
  • auf dem Schulhof
  • und im Gebäude
zu gewährleisten.

I.a)  Sicherheit auf dem Schulhof
 2x jährlich soll in allen Klassen auf folgende Gefahrenstellen  hingewiesen werden:
  • Abspringen  von der Brücke
  • Abspringen von den Schaukeln sowie von der Nestschaukel
  • zu schnelles Rennen
  • Aufenthalt unter der Drehscheibe
  • Stehen auf der Drehscheibe birgt viele Gefahren
  • Max. 4 Kinder auf der Nestschaukel
  • Springen von Sitzbank zu Sitzbank bzw. von Steinblock zu Steinblock
  • Klettern in den Bäumen oder den Totempfählen
  • Steine, Stöcke oder Bälle u. Ä. über den Zaun werfen
  • Fahrradständer sind während der Pausen tabu
  • vor dem Unterrichtsbeginn gehen alle Kinder zügig auf den Pausenhof und halten sich nicht an der Bushaltestelle oder an den Fahrradständern auf
  • Werfen mit Eicheln, Steinen oder Schneebällen o.Ä.

I.b)  Sicherheit im Gebäude
  Die Kinder erhalten regelmäßig folgende Hinweise:
  • Wir gehen rücksichtsvoll und ordentlich mit Materialien und Möbeln um.
  • Wir hinterlassen die Toiletten sauber.
  • Wir hängen unsere Jacken, Mützen, Schals, Helme und Turnbeutel an die Garderobenhaken.
  • Wir gehen im Schulgebäude.
  • Wir werfen unseren Müll in die richtigen Mülleimer und unsere Getränkebecher in die gelben Tonnen.
  • Auf den Treppen wird nicht gelaufen, geschubst oder gerempelt, auf dem Geländer nicht gerutscht, rechts gehen bei Gegenverkehr!
  • Während des Unterrichts sind die Gänge kein Aufenthaltsort!
  • Wenn wir während des Unterrichts durch das Gebäude gehen (z.B. beim Abgeben der Krankenliste oder bei Büchereibesuchen etc.) sind wir absolut leise.
  • Wir stellen uns niemals direkt vor den Türen zum Hof auf. Auch die Ranzen werden dort nicht abgestellt. Es sind Rettungswege, die freigehalten werden müssen
  • Wir benutzen niemals ohne einen Erwachsenen den Ein- und Ausgang bei Herrn Grusemann.
  • Wir spielen nicht auf, unter oder an der Bühne herum, wenn diese in der Pausenhalle aufgebaut ist.
  • Weit geöffnete Fenster sind in den oberen Geschossen nur in Anwesenheit der Lehrkraft gestattet!


I.c)   Sonstiges:
  • Schulfremde Personen sollen von jedem Kollegen angesprochen werden („Guten Tag, kann ich Ihnen helfen?“ o.ä.)
  • Alarmübungen werden mindestens einmal pro Jahr durchgeführt!
  • Alle Ganztagskinder kennen die  Mensaregeln und beachten sie.
  • Im Nachmittagsbereich darf nicht ohne Aufsicht durch die Schule gelaufen werden.

I.d) Fachspezifische Sicherheitshinweise
  • Sport- und Schwimmen Info Sport
  • Sachunterricht / naturwissenschaftliche Arbeitsgemeinschaften: Verfahren bei Experimenten
  • Gestaltendes Werken: Werkraumregeln Werkraumregeln
 
 
I.e)  Sicherheit außerhalb der Schule
 
Um im Bereich „Sicherheit außerhalb der Schule“ präventiv zu agieren, setzen wir die Anregungen des Bausteinkonzepts „Curriculum Mobilität“ im Sachunterricht auf vielfältige Art und Weise um [3].
Dazu gehören:
  • Mein Schulweg (Aktion „Gelbe Füße“/ Busaufsicht)
  • ADACUS
  • Fahrrad-Club
  • ADAC- Turnier
  • Radfahrprüfung


[3] Detaillierte Informationen zu den verschiedenen Aktionen sind unter II – Prävention durch unser vielfältiges Schulleben zu finden.
 
 
 
II Prävention – durch unser vielfältiges Schulleben
 
In unserer Grundschule wollen wir daher durch ein vielfältiges Schulleben die weitreichenden Möglichkeiten für eine kreative Freizeitgestaltung anbahnen. Dadurch soll präventiv Langeweile, einem geringen Selbstwertgefühl, Misserfolgen oder mangelnder Anerkennung sowie dem Konsum von Suchtmitteln (digitale Medien, Alkohol, Zigaretten, Drogen u.Ä.) vorgebeugt werden.
 
Verbindlichkeit:
Alle aufgeführten regelmäßigen Veranstaltungen werden durch einmalige Angebote ergänzt und sind dem Veranstaltungskalender zu entnehmen, der zu Schuljahresbeginn von der Steuergruppe in Absprache mit den jeweiligen Verantwortlichen abgestimmt und in der Dienstbesprechung im zweiten Monat des Schuljahres vorgestellt wird.


II a) Lesen (Fachbereich Deutsch)
 
Wissenschaftliche Untersuchungen weisen auf den wertvollen Beitrag für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen durch das Lesen hin. Unsere Grundschule möchte durch verschiedene Aktionen die Lesekompetenz unserer Schüler fördern.
  • Leseeltern (optional)
In einigen Klassen finden 1x wöchentlich regelmäßige Lesestunden in Begleitung von Erziehungsberechtigten statt, sofern die Deutschlehrkraft dies als notwendig und hilfreich erachtet und sich ausreichend Helfer finden.
  • Lesestörche (optional)
Im Ganztag gibt es für die Kinder der 1./2. Jahrgangsstufe die Möglichkeit, sich von ehrenamtlichen Mitarbeitern vorlesen zu lassen. So können die Kinder Einblicke in die Welt der Kinderliteratur erhalten und Freude und Interesse am Lesen entwickeln.

  • Besuch der Bücherei
Verbindlichkeit:
Alle Klassen besuchen zur Förderung der Lesekompetenz regelmäßig einmal monatlich die ortsansässige Bücherei.

  • Lesewettbewerbe
Die Fachkonferenz Deutsch legt Termine fest, zu denen ein klassenübergreifender Lesewettbewerb durchgeführt wird, der sich an vorgegebenen Kriterien orientiert. Im Vorfeld ermitteln die Klassen zwei (Jahrgang 2) bzw. drei (Jahrgang 3 und 4) klassenbeste Leser, die sich einer Jury mit freigewählten Texten stellen, die sie für ca. drei Minuten vortragen. Am Ende wird der jahrgangsbeste Leser mit einer Urkunde und einem Buchpreis geehrt.
Verbindlichkeit:
Der Lesewettbewerb ist im Veranstaltungskalender implementiert oder wird ggf. nachgetragen, sofern der Termin zu Schuljahresbeginn noch nicht festgelegt worden ist.

  • Lesetage
In der Zeit zwischen Ostern und Sommer finden klassenintern jährlich drei Lesetage statt, die in Verantwortung der Klassenlehrkraft zu einer beliebigen Literatur kreativ zu gestalten sind. Schüler sollen den Anreiz bekommen, durch das Lesen und die kreative Auseinandersetzung mit dem Lesestoff auch in ihrer Freizeit häufiger zu lesen.
Verbindlichkeit:
Die Lesetage werden von der FK Deutsch terminiert und sind im Veranstaltungskalender implementiert.

II b) Sicherheit im Straßenverkehr – Sicherheit außerhalb der Schule
(Fachbereich Sachunterricht)
Für eine kreative und sinnvolle Freizeitgestaltung ist eine ausreichende Mobilität unabdingbar. In unserem überwiegend ländlich geprägten Raum mit seinen übersichtlichen Strukturen ist der Weg zu Fuß oder mit dem Fahrrad eine optimale Möglichkeit zum Erreichen der Schule, der Freunde, der Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbad, Bücherei, Jugendzentrum, Sportstätten, die sich in gut erreichbarer Nähe befinden.

  • ADACUS – Sicherheit als Fußgänger
Schüler des 1. Schuljahres erhalten zwischen Sommer und Herbst eine einstündige Schulung ihres Verhaltens als Fußgänger durch den ADAC im Rahmens des „ADACUS“-Programms.

Der sichere Gebrauch des Fahrrads ermöglicht den Schülern eine erhebliche Erweiterung ihres selbstständigen Erfahrungs- und Bewegungsraumes. Unabhängig von den Erziehungsberechtigten können sie ihre Umgebung „auf eigene Faust“ erkunden und neue Freizeitmöglichkeiten für sich entdecken. Insbesondere können sie auch erfahren, dass eine aktive Freizeitgestaltung nicht zwangsläufig mit einer organisierten Freizeit (Musikschule, Sportverein usw.) gleichzusetzen ist.
Die im Folgenden dargestellten regelmäßigen Aktivitäten fördern die Sicherheit als Radfahrer.

  • Fahrradclub
Voraussetzung für diese gesunde und umweltfreundliche Fortbewegung ist die Beherrschung des Fahrzeuges, Kenntnis der Verkehrsregeln und ein sicheres Verhalten der jungen Verkehrsteilnehmer. Ermöglicht durch die Unterstützung zahlreicher Eltern bietet die Schule für alle Jahrgänge 2-4x jährlich regelmäßige Übungsstunden im Schonraum (auf dem Schulhof) während der Unterrichtszeit an.

  • ADAC-Turnier
Die im Laufe der Grundschulzeit erworbenen Kompetenzen im Rahmen des Fahrradclubs werden im
4. Schuljahr im Rahmen eines ADAC-Turniers vom ADAC geprüft und bei Erfolg mit einer Urkunde bescheinigt.

  • Radfahrprüfung
Durch vielfältige Übungen verbessern die Kinder schrittweise mit viel Freude ihre Kompetenzen im Umgang mit Fahrrad und Straßenverkehr. Schließlich absolvieren sie im Laufe des 4. Schuljahres – eingebettet in eine umfassende Unterrichtseinheit im Sachunterricht – den Fahrradführerschein, indem sie die von der polizeilich begleitete und abgenommene Radfahrprüfung in der Theorie und in der Praxis im Straßenverkehr bewältigen.
Verbindlichkeit:
Die Übungsstunden (ADACUS/ Fahrradclub/ ADAC-Turnier) werden von der Konrektorin terminiert (im Veranstaltungskalender oder im „IServ“) und sind entsprechend in den Sachunterricht implementiert. Die Sachunterrichts-lehrkraft begleitet und rahmt diese Stunden. Zu Beginn jedes Schuljahres wird beim ersten Elternabend der „Fahrradclub“ vorgestellt und Eltern für die Unterstützung gewonnen. Die Radfahrprüfung wird von den Sachunterrichtslehrkräften vor- und nachbereitet und von der Fachleitung Sachunterricht terminiert und koordiniert.

II c) Mathematikwettbewerbe (Fachbereich Mathematik)
Im Fachbereich Mathematik wird seit 2009 für alle Schüler des 3. und 4. Jahrgangs der „Känguru-Wettbewerb“ angeboten, bei dem sich unsere Kinder im niedersächsischen Landesvergleich beim Lösen mathematischer Knobeleien messen können. Für die leistungsstarken Schüler des 2. Jahrgangs (vornehmlich für die Teilnehmer des Forderunterrichts Mathematik) wird seit 2015 der „Mini-Känguru-Wettbewerb“ sowie seit 2009 für die leistungsstarken Schüler des 3. und 4. Jahrgangs – auf Vorschlag durch die Mathematiklehrkräfte – die Teilnahme an der „Mathematik-Olympiade“ angeboten.
Verbindlichkeit:
Die Wettbewerbe werden jährlich in der Fachkonferenz evaluiert und es wird über eine fortgesetzte Teilnahme beraten. Die Termine sind dem Veranstaltungskalender sowie dem schulinternen Kalender zu entnehmen.



II d) Sportveranstaltungen (Fachbereich Sport)
Seit vielen Jahren werden regelmäßig verschiedene Sportveranstaltungen an unserer Schule angeboten, um dem ausgeprägten Bewegungsdrang der 6 bis 11-jährigen Kinder entgegenzukommen (s. a. II Prävention – für eine stabile Gesundheit durch Sport). Sowohl vor- als auch nachmittags im Ganztagsbereich haben unsere Schüler die Möglichkeit, für sich passende sportliche Freizeitbeschäftigungen zu erproben und zu finden, um diese möglicherweise mit Freunden gemeinsam im privaten Umfeld fortzusetzen. Darüber hinaus bietet die Schule in Kooperation mit den ortsansässigen Sportvereinen 1x jährlich variierende „Schnupperkurse“ für die Schüler des 3. Jahrgangs an, um Anreize für die Freizeitgestaltung zu liefern.
  • Bestenwettkämpfe
Im Grundschulalter werden von Kindern besonders sportliche Erfolge als sehr motivierend wahrgenommen. Aus diesem Grund beteiligt sich die Grundschule Winsen (Aller) nach erfolgter leichtathletischer Leistungsmessung an den „Bestenwettkämpfen“ des Landkreises Celle. Dabei geht es darum, die eigene Leistung im Vergleich zu erleben, Leistung anderer anzuerkennen, zuweilen mit Misserfolgen im Schonraum Schule umgehen zu lernen und zu erfahren, dass Anstrengung sich lohnt, man jedoch nicht immer der allererste sein muss und kann, um in der Gemeinschaft zu bestehen.
Verbindlichkeit:
Die Sportveranstaltungen werden zu Jahresbeginn in Absprache zwischen der Fachkonferenzleitung Sport und der Steuergruppe im Veranstaltungskalender eingeplant und sind diesem zu entnehmen.


II e) Musikalische Grundschule (Fachbereich Musik)
Unsere Grundschule trägt seit 2014 den Titel , um durch mehr Musik zu mehr Gelegenheiten mehr Schülern Anregungen für die Freizeitgestaltung durch die Möglichkeiten der Musik zu bieten. Die verschiedenen Veranstaltungen (u.A. Foren) werden schulintern durch zwei Ansprechpartner koordiniert. Monatlich bekommen die Lehrkräfte bei der Dienstbesprechung durch „musikalische Leckerhappen“ Anregungen für den eigenen Unterricht. Musikalische Angebote für den Unterricht sind in den jeweiligen schuleigenen Arbeitsplänen implementiert und im schuleigenen „Iserv“ in Form von Material (Noten, Hörbeispiele, Texte) hinterlegt.
Verbindlichkeit:
Die schulinternen Elemente der musikalischen Grundschule (Lied des Monats, Foren, „musikalische Leckerhappen“) werden durch die Ansprechpartner koordiniert, im Terminkalender implementiert und rechtzeitig bekanntgegeben, sodass sich möglichst viele Lehrkräfte an der Gestaltung der musikalischen Grundschule beteiligen können.


II f) Ausstellungen (Fachbereiche Kunst, Textiles Gestalten, Gestaltendes Werken)
Schüler unserer Schule erhalten die Möglichkeit, ihre in Kunst, textilem Gestalten oder Werken angefertigten Werkstücke vor der Schulgemeinschaft in Schaukästen oder an Pinnwänden zu präsentieren. Im vierjährigen Rhythmus findet darüber hinaus eine jahrgangsübergreifende Kunstausstellung in der Pausenhalle statt, bei der besondere Exponate den Erziehungsberechtigten und Interessierten vorgestellt werden.
Verbindlichkeit:
Die Fachlehrer bzw. Leiter von Ganztags-AGs besprechen mit ihren Klassen, welche Werkstücke in den Vitrinen oder an den dafür vorgesehenen Pinnwänden ausgestellt werden sollen und sind für deren Bestückung im regelmäßigen Wechsel zuständig. Die Kunstausstellung wird im Veranstaltungskalender von der Steuergruppe terminiert und durch die Mitglieder der Fachkonferenz Kunst verantwortlich durchgeführt.


II g) Arbeitsgemeinschaften (fachübergreifend)
Im 3. und 4. Jahrgang werden 1x wöchentlich verschiedene Arbeitsgemeinschaften (AGs) zu vielfältigen Themen des Bildungsbereichs angeboten, die den individuellen Stärken der Kinder entgegenkommen und Anreize für die Freizeitgestaltung bieten können. Diese sind im musisch-kreativen, sportlichen, sprachlichen, naturwissenschaftlichen oder auch sozialen Bereich angesiedelt und werden für die Schüler, die ganztags betreut werden, durch das Ganztags-AG-Angebot ergänzt. Die Wahl der Arbeitsgemeinschaft erfolgt nach Stundenplanerstellung zu Beginn des Halbjahres (Vormittagsbereich) bzw. vierteljährlich (Ganztagsbereich).
Verbindlichkeit:
Die Arbeitsgemeinschaften sind fest in die Stundenpläne der Schüler integriert und werden regelmäßig und verbindlich durchgeführt.


II h) Flohmarkt (allgemein)
Einmal jährlich führen die Schüler unserer Grundschule am Zeugnistag des 1. Halbjahres eigenverantwortlich einen Flohmarkt mit Dingen durch, die sie nicht mehr benötigen. Der Erlös wird einer sozialen Einrichtung gespendet, die vom Klassensprecherrat nach Vorschlag durch die Klassen ausgewählt wird. Die Koordination der Spendenübergabe übernimmt die Leitung des Klassensprecherrats.
Verbindlichkeit:
Der Flohmarkt ist im Veranstaltungskalender implementiert und die Spendenübergabe erfolgt zwischen Ostern und Sommer im Rahmen einer Übergabeveranstaltung.

II j) Klassenfahrten (fachübergreifend)
Unsere Klassenfahrten (meist zu Beginn des 4. Schuljahres) sind keine „Pauschalreisen“, bei denen die Schüler zu Konsumenten werden, sondern sie haben das Ziel, Eindrücke über fremde Lebensräume in Niedersachsen (z.B. „Harz“ als Mittelgebirge, „Nordseeküste“ mit dem Lebensraum „Wattenmeer“ oder auch „Heide – so nah und doch so fremd“) mit den lokalen vielfältigen Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung kennenzulernen. Somit ergänzen und bereichern die Klassenfahrten den Unterricht.
Ein ebenso wichtiger Aspekt ist zudem die Förderung einer Vielzahl sozialer Prozesse in der Klassengemeinschaft. Kinder erleben während einer solchen Reise intensiv ihre Mitschüler und Lehrkräfte als Gruppe. Soziale Lernziele wie die Bereitschaft, sich für andere einzusetzen, Rücksicht zu nehmen, Verantwortung zu übernehmen, selbst vertrauensvoll um Hilfe zu bitten und Vieles mehr werden bei der Klassenfahrt verfolgt. Besonders deutlich ist bei den Schülern auch ein höheres Maß an Selbstständigkeit im Anschluss an eine solche Reise zu beobachten.

II k) Begabungsförderung (übergreifend)
Seit 2014 ist unsere Grundschule Mitglied im Verbund zur „Förderung Besonderer Begabungen“ , um auch den besonders begabten Schülern unserer Schule vielfältige Anreize bieten zu können und neben der Förderung ihrer Begabungen die ganzheitliche Sicht auf sie als Persönlichkeit gezielt im Blick haben zu können. „Underachievment“ oder mangelnder Motivation soll dadurch möglichst vorgebeugt werden.
In einem Verbund mit mehreren Grundschulen und dem Ernestinum wird 1xjährlich ein besonderes Angebot (musisch als „Revue“ oder allgemein als „Akademietag“) durchgeführt. Schüler unserer Schule nehmen daran auf Vorschlag des Klassen- oder Musiklehrers teil.
Darüber hinaus steht unserer Schule ein zugewiesenes Stundenkontingent zur Förderung besonderer Begabungen zur Verfügung, das insbesondere für den Forderunterricht in Deutsch und Mathematik, bei entsprechender personeller und struktureller (Stunden) Ausstattung auch für den naturwissenschaftlichen oder musisch-künstlerischen Bereich verwendet werden kann.
Zur Auseinandersetzung mit den vielfältigen Möglichkeiten zur Differenzierung für besonders begabte Schüler findet zudem ein Hospitationsring statt, bei dem eine Lehrkraft Unterricht präsentiert, über den im Anschluss gemeinsam gesprochen wird.
Verbindlichkeit:
Eine Steuergruppe – bestehend aus Ansprechpartnern der Verbundsschulen – koordiniert die jährlichen schulübergreifenden Termine, die im Veranstaltungskalender – sofern am Schuljahresbeginn bekannt – oder im schuleigenen Kalender (im „IServ“) eingetragen sind.

 
III  Prävention - für eine stabile Gesundheit

 
Gesundheit wird an unserer Schule vielfältig gefördert, durch     
 
  •      Sport
  •      Ernährung
  •      Ich-Stärkung
 
Bild
III a) Sport
 
Kinder im Grundschulalter haben einen ausgeprägten Bewegungsdrang und nehmen überwiegend engagiert am Sportunterricht und den verschiedenen Arbeits-gemeinschaften im Bereich Sport (Ballspiele, Leichtathletik, Turnen, Handball, Fußball, Tischtennis, Schwimmen – je nach Angebot) teil. Je breiter das Angebot der Sportarten in der Grundschule ist, desto größer ist die Möglichkeit, für sich die passende Freizeitbeschäftigung zu erproben, zu finden und mit Freunden gemeinsam am Nachmittag zu betreiben.

Nach erfolgreichem Training ist die Präsentation der Erfolge (siehe auch „Foren") sowie das Kräftemessen untereinander wichtig. Kaum ein anderes Erfolgserlebnis ist Kindern im Grundschulalter so wichtig wie Erfolg im Sport. Indem sie sich einem Wettkampf stellen, fordern sie nicht nur ihre Gegner, sondern in erster Linie sich selber heraus. Oft sind ganzen Mannschaften schon Tage vor dem Wettkampf in aufgeregter und emsiger Vorbereitung zu beobachten. Auch das Erleben einer Niederlage, sich geschlagen geben müssen, die Leistung anderer anzuerkennen und zu würdigen müssen Kinder üben und für sich selbst erleben. Der Umgang mit Herausforderung, aber auch zuweilen mit Misserfolgen zeigt Schülern im Schonraum Schule, dass sich Anstrengung lohnt, man jedoch nicht immer der Allererste sein muss, um in der Gemeinschaft zu bestehen.
Verbindlichkeit:
In jedem Jahr (teilweise jedem zweiten) führen wir folgende Sportfeste durch:
Geländelauf, Rundenstaffeln, Fußball- und Völkerballturnier, Schwimmwettkampfund Bundesjugendspiele mit Staffelläufen.
 
  • Regelmäßige Angebote
Neben dem regulären Sportunterricht bietet auch der Ganztag Möglichkeiten, sich zu bewegen, neue Sportarten kennen zu lernen und zu trainieren. Für die 3./4. Klassen finden feste AGs (z.B. Street Dance, Tennis) statt. Für die 1./2. Klassen gibt es am Nachmittag die Möglichkeit, an Angeboten unterschiedlicher Verbindlichkeit und Dauer teilzunehmen.
 
  • Besondere Veranstaltungen
Besondere Sportveranstaltungen stärken nicht nur den Einzelnen, sondern auch die Klassen- und Schulgemeinschaft. Sie unterbrechen den Schulalltag und bieten klassenübergreifend die Möglichkeit, sich zu bewegen, zu messen, gemeinsam anzufeuern und zu feiern. Die folgenden Veranstaltungen finden nach Möglichkeit einmal im Jahr statt:
 
  • Geländelauf
  • Bundesjugendspiele (mit der Möglichkeit, später zu den Bestenwettkämpfen zu fahren)
  • Rundenstaffel
  • Fußball-/Brennballturnier
  • Schnuppertag der Sportvereine für die 3. Klassen

III b) Ernährung
Aufgabe der Schule ist es, Kindern die Zusammensetzung einer gesunden nahezubringen. Dazu tragen wir folgendermaßen bei:

  • Mittwochs-Frühstück
Das von einer Gruppe Ehrenamtlicher aus der Elternschaft zubereitete Frühstück bietet den Kindern die Möglichkeit, einmal in der Woche ein anderes als ihr "übliches" Frühstück selbst auszuwählen. Dabei werden neben frisch zubereiteten belegten Brötchen und Ei auch Rohkost und Obst angeboten, sodass sich die Kinder eine ausgewogene Mahlzeit zusammenstellen können.

  • Arbeitsgemeinschaften zum Thema „Ernährung“
Um die im Rahmen des Sachunterrichts angebahnten, überwiegend theoretisch vermittelten Kompetenzen für den Bereich „Gesunde Ernährung“ handlungspraktisch umzusetzen, bieten wir regelmäßig entsprechende Arbeitsgemeinschaften am Vormittag oder am Nachmittag an. Hier soll die Möglichkeit geboten werden, Speisen einer ausgewogenen Ernährung selbst herzustellen und in Gemeinschaft zu verzehren. Die Kinder sollen erleben, dass gesunde Mahlzeiten leicht herzustellen sind und schmecken. Es wird bewusst weitgehend auf die Verwendung von Fertigprodukten verzichtet. Bei der Auswahl der Rezepte wird auf Ausgewogenheit geachtet, das heißt, dass sowohl vegetarische als auch Gerichte mit Fleisch zubereitet werden, die sowohl herzhaft wie auch einmal süß sein können.


III b) Ich-Stärkung

Aktuell wird davon ausgegangen, dass die Stärkung der Persönlichkeit für Kinder und Jugendliche eine gute Hilfe darstellt, einem angebotenen Suchtmittel zu widerstehen. „Nein“ zu sagen, muss geduldig erlernt werden, um Angebote ernsthaft ablehnen zu können. Eine starke Persönlichkeit verfügt zudem auch über ein angemessenes Selbstwertgefühl, um in schwierigen Situationen des Lebens einen sinnvollen Ausgleich und eine nachhaltige Entspannung zu finden. Daher ist unsere Arbeit davon geprägt, die konstruktive Lösung alltäglicher Probleme anzubahnen und das Ausweichen auf Ersatzkompensationen (Ersatzbefriedigung, z.B. durch Gewalt, maßlose Nahrungsaufnahme o.Ä.) möglichst zu verhindern.
Anlassbezogen werden über die im Folgenden dargestellten Aktionen hinaus Sicherheitstrainings – z.T. in Kooperation mit außerschulischen Partnern – durchgeführt.

Stärkung durch Information

  • Mein Körper gehört mir
Die Theaterpädagogische Werkstatt Osnabrück bietet zum Thema „Ja- und Nein-Gefühle, Nein sagen, sexueller Missbrauch“ eine Serie von drei Theaterstücken an, die den 3./4. Klassen jeweils einzeln vorgeführt werden. Der Aktion geht ein Informationselternabend voraus, an dem alle interessierten Erziehungsberechtigten von den Schauspielern über die geplanten Inhalte informiert werden.
Mahnungen wie „Geh nicht mit Fremden“ richten das Schuldempfinden des Kindes auf sich selbst. Das Programm zeigt, dass diese Strategie falsch ist: bei sexuellem Missbrauch trägt die Schuld nie das Opfer, sondern nur der Täter. Der Schüler lernt, dass sein Körper sein persönliches Eigentum ist, für das er Mitverantwortung trägt. Das Programm stärkt sein „Ich“, sein Selbstvertrauen, seine Bereitschaft zur Abwehr von Übergriffen und zur Suche nach der Hilfe Dritter. Es hilft dem Kind, „Ja- und Nein-Gefühle“ zu unterscheiden und die Verhaltenstechniken zu lernen, um Gefahrensituationen vorzubeugen. Das Programm hilft darüber hinaus, das Schweigen zu brechen, dass den Täter schützt und das Opfer isoliert.
Verbindlichkeit:
Alle zwei Jahre (in geraden Jahren, vgl. Veranstaltungskalender) kommt die theaterpädagogische Werkstatt Osnabrück in die Grundschule Winsen (Aller). In dieser Zeit nehmen die 3. und 4. Klassen an den drei Aufführungen teil. Somit ist gewährleistet, dass jeder Schüler einmal im Laufe der Grundschulzeit das gesamte Programm erlebt.

  • Präventionspuppenbühne
Im Bereich der Medienerziehung ist es uns wichtig, den Kindern den Umgang mit den modernen Medien zu vermitteln und sie für die damit verbundenen Gefahren zu sensibilisieren. Unsere Schüler sollen erfahren, welche Folgen ein unbedachter Umgang (z.B. Hinterlegen von Daten in „social medias“) birgt und ihnen zu zeigen, wie sie sich schützen oder wo sie sich Hilfe holen können. Mit ihrem Programm "Sicher im Netz" wird das Thema des bewussten und sicheren Verhaltens im Internet kindgerecht von den Mitarbeitern der Polizei behandelt.
Weitere Informationen:
http://www.pd-lg.polizei-nds.de/praevention/praeventionspuppenbuehne_lueneburg/netz-dschungel-109469.html
Verbindlichkeit:
Nach Verfügbarkeit der Polizeimitarbeiter Lüneburg findet das Programm “Netz-       Dschungel” zweijährig für die Schüler der 3./4. Klassen an unserer Schule statt.



Stärkung der Schul-/ Klassengemeinschaft
  • Ubuntu
Zur Festigung und zum Ausbau der Klassengemeinschaft wird im 3. bzw. 4. Jahrgang das zweitägige Projekt „“ durchgeführt, bei dem Kinder von- und miteinander lernen sollen, das eigene Selbstwertgefühl zu entwickeln, die Vielfalt und Unterschiede der Persönlichkeiten wahrzunehmen und anzuerkennen sowie den Wert verbindlicher Regeln für ein sinnstiftendes Miteinander zu entdecken. Die Projekttage stehen unter dem Motto: UBUNTU – GEMEINSAM SIND WIR STARK!
Verbindlichkeit:
Ein Multiplikatorenteam an Lehrkräften koordiniert in Absprache mit der Konrektorin eigenverantwortlich die beiden Projekttage, die im 3. oder 4. Jahrgang verbindlich durchgeführt werden. Somit ist gewährleistet, dass jeder Schüler einmal im Laufe der Grundschulzeit das gesamte Programm durchlaufen hat.

  • Streitschlichter
Strukturiert und kriterienorientiert werden an unserer Schule regelmäßig Schüler des 3./4. Jahrgangs zu „Streitschlichtern“ ausgebildet, die die Pausenaufsichten unterstützen und erste Ansprechpartner für ihre Mitschüler bei Streitigkeiten sind. Sie sind auf dem Pausenhof durch Warnwesten erkenntlich und bieten den Schülern die Möglichkeit, Schwierigkeiten zunächst einmal „unter sich“/ unabhängig von Erwachsenen zu lösen. Die neu ausgebildeten Streitschlichter stellen sich und ihre Aufgaben regelmäßig bei Foren vor.
Verbindlichkeit:
Regelmäßig werden an unserer Schule sozialkompetente Schüler auf freiwilliger Basis zu Streitschlichtern ausgebildet. Diese stellen sich und ihren Aufgabenbereich bei Foren der Schulgemeinschaft vor, indem sie exemplarische Situationen demonstrieren.

Stärkung des Einzelnen
  • „Sicher in jeder Lage“
Zur Stärkung des Einzelnen führen wir an unserer Schule ein verpflichtendes Training „Sicher in jeder Lage“ für Schüler der 3./ 4. Klassen in Kooperation mit der Firma „Secure Check“ durch. Schüler erhalten in insgesamt elf Blöcken à 90 Minuten, zum größten Teil außerhalb des Regelunterrichts, theoretische Schulungen und praktische Übungen zur Steigerung ihrer Aufmerksamkeit und Handlungsfähigkeit, zur Nachverfolgung von Personen, die bei Straftaten beobachtet werden (Täterbeschreibung) sowie zur Erhöhung der Körperwahrnehmung z.B. durch eine Fallschulung. Begleitet werden sie dabei von mindestens zwei außerschulischen geschulten Teamern.
Verbindlichkeit:
Das Training „Sicher in jeder Lage“ wird fortlaufend durchgeführt und in Absprache mit der Firma „Secure Check“ für die Jahrgänge 3 und 4 terminiert. Informationen zu diesem Training erhalten die Eltern bei einem Elternabend am Ende des 2. Schuljahres. Termine sind dem schulinternen Kalender sowie dem Vertretungsplan zu entnehmen.

  • Deutsch als Zweitsprache
Schülern, denen die sprachlichen Fähigkeiten zur erfolgreichen Teilnahme am Bildungssystem fehlen, werden von fortgebildeten Lehrkräften unserer Schule speziell im Bereich „Deutsch als Zweitsprache“ gefördert, um das Selbstvertrauen zu stärken und die möglichst frühzeitiges erfolgreiche Teilnahme am regulären Unterricht zu gewährleisten. Während der DaZ-Stunden werden schulspezifische Ausdrücke sowie Satzformulierungen vereinfacht erklärt und gesichert. Dazu ist unsere Grundschule Mitglied im „DAZ NET NDS“ – Netzwerk für Deutsch als Zweit- und Bildungssprache.
Verbindlichkeit:
Zum Schuljahresbeginn erheben die Deutsch- bzw. Klassenlehrkräfte den Kompetenzstand im Bereich der Bildungssprache Deutsch und melden den Koordinatoren des DaZ-Bereichs die Schüler verbindlich weiter, die zur erfolgreichen Teilnahme am regulären Unterricht zusätzliche Unterstützung benötigen.

  • Befragung zu Unterrichtsstörungen
Zur Stärkung der Eigenverantwortung und zur Lärmprävention führen die Klassenlehrkräfte (Jahrgänge 2 - 4) 2x jährlich eine Schülerbefragung zum Thema „Unterrichtsstörungen“ durch. Schüler nehmen zu den Bereichen Regeln, Unterricht und Störungen eine Selbsteinschätzung vor, die in Eigenverantwortung der jeweiligen Lehrkraft ausgewertet und mit der Klasse besprochen wird. Die Schüler lernen somit, sich bewusst als Teil der Klassengemeinschaft wahrzunehmen und ihre Eigenverantwortung für die Gestaltung des gemeinschaftlichen Gefüges wahrzunehmen. Besonders durch die anschließende Reflexionsphase und die wiederholte Durchführung im Schuljahr wird dieser Prozess bewusst angeleitet.
Verbindlichkeit:
Im Veranstaltungskalender sind die Zeiträume für die Evaluationen durch die Steuergruppe festgelegt. Zu Beginn des jeweiligen Zeitraums erfolgt durch die Leitung der Steuergruppe eine Erinnerung. Ein Austausch über die Ergebnisse erfolgt in folgenden der pädagogischen Teamsitzung.

IV Prävention – durch Beratung

Beratung ist als Bestandteil des Unterrichts- und Erziehungsauftrages der Schule zunächst eine selbstverständliche Aufgabe für jeden Lehrer. Diese Beratung bezieht sich auf alle Fragen und Probleme von Schülern und Erziehungsberechtigten, die sich aus dem Schulbesuch ergeben. Sie bleibt als Aufgabe für jeden einzelnen Lehrer auch dann weiter bestehen, wenn spezielle Funktionen von besonderen Beratungs-einrichtungen wahrgenommen werden.

Erlass vom 6. März 1978 - 3052 - 31 410/1, geändert durch Erlass v. 10.7.1992 und v. 8.4.2004

Eltern von Grundschulkindern sind in der Regel engagiert und kooperationsbereit. Diese Offenheit ist hilfreiche Grundlage, um gemeinsam die Fähigkeiten der Kinder zu fordern und zu fördern, bzw. auftretende Schwierigkeiten im Vorfeld zu erkennen und daran zu arbeiten.

Kinder heute sind vielen Einflüssen ausgesetzt, die es ihnen oft erschweren, sich an die Anforderungen von Schule anzupassen. Zuhören, sich konzentriert am Unterricht beteiligen, Rücksicht nehmen, sich selbst organisieren uvm. sind Grundlagen, die für einen erfolgreichen Schulbesuch unerlässlich sind.

Es ist notwendig, nicht nur in den Bereichen Unterrichten, Beurteilen und Erziehen auf diese Veränderungen zu reagieren, sondern auch besonders den Bereich der Beratung in Schule vertrauensvoll zu nutzen.

Zudem erfordern unterschiedliche Lernvoraussetzungen, belastende Veränderungen im familiären Umfeld, Schwinden der Erzählkultur, aber auch ADHS, LRS, Dyskalkulie, Hochbegabung und Lernbehinderungen eine individuelle Unterstützung der Kinder. Dies ist jedoch ohne ein Miteinander von Schule und Elternhaus oft nur in Teilbereichen möglich.

IV a)  Grundsätze der Beratung

Beratung ist grundsätzlich freiwillig. Ratsuchende kommen auf eigenen Wunsch, weil sie mit einer Situation nicht zufrieden sind und Änderungen anstreben.

Beratung erfolgt vertraulich. Um die zur Beratung notwendige Vertraulichkeit herzustellen, unterliegt die Beratungslehrkraft absoluter Verschwiegenheit. Ratsuchende bestimmen, welche Informationen an welchen Personenkreis weitergegeben werden sollen.

Beratung ist unabhängig. Es gibt aus diesem Grund keine Anweisungen oder Erwartungen von außen.

Beratung ist kostenlos. Sie erfolgt durch die Beratungslehrkraft in eigens dafür vorgesehenen Stunden.

Beratung kann sich über einen längeren Zeitraum erstrecken. Ziel der Beratung sollte es sein, gemeinsam Lösungswege zu entwickeln, damit die Betroffenen mit ihrer Situation selbstständig umgehen können. Der Ratsuchende seinerseits setzt die erarbeiteten Handlungsschritte selbstständig um.

Bei Bedarf ist die Klassenlehrkraft oder die unterrichtende Lehrkraft mit seiner genauen Kenntnis der SchülerIn unmittelbar am Beratungsprozess beteiligt, wenn der Ratsuchende dies wünscht.

IV b) Beispiele für Beratungsanlässe
 
  • Verhaltensauffälligkeiten
  • Lese- und Rechtschreibschwäche, Dyskalkulie
  • Auditive Wahrnehmungsstörungen
  • Sprachstörungen
  • Autismus
  • Übergang zu weiterführenden Schulen
  • Hochbegabung
  • Gesundheitsförderung, motorisch eingeschränkte Kinder
  • Logopädie, Ergotherapie
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie
  • familiäre Probleme, Trennungs- und Scheidungssituation
  • Missbrauch, Misshandlung
  • Streitereien unter Kindern
  • Kollegiale Fallberatung

IV c) Beratungsaufgaben und Kompetenzen
Klassenlehrer
 
Erste Ansprechpartner bei Fragen oder Schwierigkeiten sind grundsätzlich die Klassenlehrer. Sie sind zuständig und verantwortlich für die Beratung ihrer Schüler und deren Eltern und für die Bearbeitung pädagogischer Schwierigkeiten in der Klasse.
Die Klassenlehrer nehmen insbesondere folgende Beratungstätigkeiten wahr:  
  • Individuelle Beratung von Schüler und Eltern
  • Gespräche zur Schullaufbahn mit Schüler und Eltern
  • Information der Fachlehrer über mögliche Ursachen von Verhaltens- bzw. Leistungsauffälligkeiten
Fachlehrer
Genauso sind Fachlehrer in die Beratung eingebunden. Sie beraten Schüler und deren Eltern in erster Linie bezüglich der fachgebundenen Belange. Durch ihren ständigen Kontakt mit der Klassenleitung sind sie jedoch über individuelle Dinge einzelner Schüler informiert oder an der Entwicklung von Handlungsschritten und Maßnahmen auch beratend beteiligt.

Beratungslehrkraft
Die Beratungslehrkraft begleitet alle Schüler der Schule und wird ebenso tätig in der Beratung derer Eltern, Lehrern und der Schulleitung.

Sie wird tätig, wenn
  • sie in einen aktuellen Beratungsprozess unterstützend mit einbezogen wird.
  • sie um Unterstützung gebeten wird.

Therapeutische Maßnahmen werden von der Beratungslehrkraft nicht durchgeführt. Sie stellt jedoch bei Bedarf Kontakt zu außerschulischen Personen oder Institutionen her. Bei der Beratung in Konfliktfällen ist die Beratungslehrkraft dem Standpunkt der Neutralität verpflichtet. In diesen Fällen ist ihre Aufgabe in erster Linie Moderation und Vermittlung.

Schulleitung
Im Folgenden sind Bereiche aufgeführt, in denen die Schulleitung tätig wird. Dabei wird darauf hingewiesen, dass der größte Teil der Arbeit gemeinsam mit den Klassenlehrern, der Beratungslehrkraft und den Fachlehrern geleistet wird. Eine originäre Beratungsaufgabe ist per Erlass nicht vorgesehen. Trotzdem nimmt Beratung einen großen Teil der Tätigkeit von Schulleitung in Anspruch.

Im Einzelnen:
  • Individuelle Beratung von Kollegen, Schülern und Eltern
  • Schüleraufnahmeverfahren
  • Beschwerden
  • Dienstbesprechungen mit Lehrern
  • Kontaktpflege mit außerschulischen Einrichtungen

IV d) Arbeitsweise der Beratungslehrkraft
Durch die Tätigkeit der Beratungslehrerin wird nicht die Arbeit der Klassenlehrer ersetzt.
Stattdessen richtet sie ihre primäre Aufmerksamkeit und Arbeit darauf, das Kollegium bei einer Beratung gegenüber Eltern und Schülern zu unterstützen. Dabei ist die Beratung durch die Beratungslehrkraft immer freiwillig, es kann empfohlen werden, sie aufzusuchen, aber niemand kann dazu verpflichtet werden. Die Funktion des Unterstützers, Vermittlers und Multiplikators steht im Vordergrund, die des aktiven Beraters sollte eine untergeordnete Rolle spielen.

Beratungsschwerpunkte
Intervention
  • auffällige Verhaltens- und Entwicklungsprobleme, die ihre Ursache in der Schule haben oder sich auf die Schule auswirken (belastete Sozialkontakte, Schulangst, familiäre Krisen usw.)
  • Lern- und Leistungsschwierigkeiten, Leistungseinbrüche
  • Förderung besonders begabter Kinder
  • Erziehungsprobleme im Elternhaus
  • Beratung bei Fragen der Schullaufbahn
Prävention
  • Gewaltprävention
  • Missbrauchsprävention
  • Multiplikator im Lehrerkollegium
  • Initiator von Informationsveranstaltungen für Eltern
Kooperation
  • Aufbau und Pflege von Kontakten sowie Kontaktvermittlung zu außerschulischen Beratungseinrichtungen
  • Kontaktpflege mit Kindertagesstätten und weiterführenden Schulen
  • Kontaktvermittlung zu Kinder- und Jugendpsychologen, Logopäden, Ergotherapeuten sowie weiteren Fachberatungsstellen

 
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